Landhaus Schupke

Veranstaltungs AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen – Landhaus Schupke


Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagen, Jubiläen, Firmenfeiern oder anderen privaten und geschäftlichen Anlässen, wahlweise mit Catering und/oder Getränkeflatrate, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Landhaus Schupke – im Folgenden Landhaus Schupke genannt.

Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


Vertragsabschluss

Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Das Landhaus Schupke erstellt auf Anfrage ein Angebot über die gewünschte Veranstaltung und etwaige Zusatzleistungen.
Der Veranstalter akzeptiert das Angebot durch Anzahlung, Vorauszahlung oder schriftliche Bestätigung.
Mit der Annahme des Angebots durch den Veranstalter gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen.


Vertragspartner

Vertragspartner sind das Landhaus Schupke und der jeweilige Veranstalter.
Ist der Kunde bzw. Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.


Haftung

Das Landhaus Schupke haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für sonstige Schäden haftet das Landhaus Schupke nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

Die Nutzung des Firmenlogos des Landhaus Schupke in gedruckten und/oder für Promotion genutzten Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Managements. Eine Kopie jeglichen Materials muss vor der Nutzung des Logos zur Freigabe an das Landhaus Schupke gesendet werden.


Hausregeln

1. Verantwortung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an Gebäuden, Einrichtung oder Ausstattung des Landhaus Schupke entstehen, gleichgültig, ob diese durch ihn selbst, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden.
Die Einhaltung der Hausordnung des Landhaus Schupke ist verpflichtend.
Zuwiderhandlungen können den sofortigen Abbruch der Veranstaltung zur Folge haben.

2. Verhalten der Gäste

Der Veranstalter verpflichtet sich, das ordnungsgemäße Verhalten aller an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sicherzustellen.
Das Landhaus Schupke behält sich vor, Gästen, die durch lautstarkes, unangemessenes oder störendes Verhalten auffallen, den Service zu verweigern und sie von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Veranstalter trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche Gäste, Mitarbeiter und beauftragte Dritte den Anweisungen des Personals des Landhaus Schupke Folge leisten.

3. Drogen / Rauchen

Der Konsum und Besitz illegaler oder gesetzlich verbotener Substanzen ist im gesamten Landhaus Schupke strikt untersagt.
Zuwiderhandlungen werden unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet.
Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
In allen Innenräumen des Landhaus Schupke gilt ein absolutes Rauchverbot.
Das Personal ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Bestimmungen Personen vom Gelände zu verweisen.


Leistungen

Das Landhaus Schupke ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Landhaus Schupke zugesagten Leistungen zu erbringen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsvertrag oder der schriftlichen Bestätigung durch das Landhaus Schupke.

Bei Qualitätsmängeln oder fehlenden Leistungen ist dem Landhaus Schupke die Gelegenheit zu geben, diese zeitnah während der Veranstaltung zu korrigieren oder nachzubessern.
Reklamationen, die erst nach der Veranstaltung ohne vorherige Möglichkeit zur Nachbesserung erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.


Preise

Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die bestellten Leistungen vereinbarten Preise des Landhaus Schupke zu zahlen.
Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Landhaus Schupke an Dritte.

Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Landhaus Schupke allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, erhöht werden.


Zahlung

Eine Anzahlung ist sofort bei Vertragsabschluss fällig.

Rechnungen des Landhaus Schupke ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Das Landhaus Schupke ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.


Rücktritt des Landhaus Schupke

  1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Landhaus Schupke gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Landhaus Schupke zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist das Landhaus Schupke berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise, falls
    – höhere Gewalt oder andere vom Landhaus Schupke nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden;
    – objektive Anhaltspunkte bestehen, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landhaus Schupke erheblich beeinträchtigen könnte.
  3. Das Landhaus Schupke hat den Veranstalter unverzüglich über die Ausübung des Rücktrittsrechts zu informieren.
  4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Landhaus Schupke, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Landhaus Schupke.

Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)

Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Landhaus Schupke berechtigt, die vereinbarten Vertragspreise in Rechnung zu stellen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Landhaus Schupke.

Die Stornokosten betragen:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Sollte es dem Landhaus Schupke gelingen, die stornierten Räumlichkeiten oder Leistungen anderweitig zu vergeben, wird der daraus erzielte Erlös auf die Stornokosten angerechnet.


Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Veranstalter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 post@landhaus-schupke.com

Alt-Wittenau 66  |  13437 Berlin

+49 30 63419711

LOGO Schupke weiß
Landhaus Schupke
Alt-Wittenau 66
13437 Berlin

Öffnungszeiten

Montag  bis Sonntag
10.00 bis 22.00 Uhr